8. Anklageschrift und Abgrenzung der Thematik Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 5. Oktober 2016 versuchter Betrug vorgeworfen, indem er am 3. April 2012 während der Untersuchungen bei den beiden RAD-Ärzten seine gesundheitliche Beeinträchtigung und Beschwerden psychischer und physischer Natur wahrheitswidrig resp. völlig übertrieben dargestellt habe, Darstellungen und Angaben, welche im Widerspruch zu den Feststellungen im Rahmen der BvO gestanden und zumindest in diesem Ausmass nicht der Wahrheit entsprochen hätten, hätten doch am 3. April 2012 keine IV-relevanten gesundheitlichen Einschränkungen mehr vorgelegen (pag.