Mit Verfügung vom 10. Dezember 2013 wurde die IV-Rente rückwirkend per 31. Oktober 2011 aufgehoben (pag. 135 ff.) und mit Verfügung vom 13. Januar 2014 die Rückerstattung von zu viel bezogener IV-Leistung angeordnet (pag. 139 f.). Diese Anordnungen wurden mit Verwaltungsgerichtsentscheid vom 21. Mai 2014 letztinstanzlich bestätigt (pag. 141 ff.). Am 9. Dezember 2014 erhob die Strafklägerin Strafanzeige gegen den Beschuldigten (pag. 2 ff.).