Die medizinische Situation sei unter dem Aspekt der Simulation neu zu beurteilen. Es liege kein Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vor (pag. 109 ff.). Nach offizieller Einsicht in die Observationsergebnisse nahmen die beiden Ärzte am 20. Juli 2012 und am 29. Oktober 2012 noch einmal Stellung und bestätigten im Wesentlichen ihre bisherigen Einschätzungen auch im Lichte der BvO-Ergebnisse (pag. 115 ff.; pag. 121 ff.). Mit Verfügung vom 10. Dezember 2013 wurde die IV-Rente rückwirkend per 31. Oktober 2011 aufgehoben (pag.