Mit Einspracheentscheid vom 29. Januar 2007 sprach die Strafklägerin dem Beschuldigten ab 1. Oktober 2003 eine Viertelsrente und ab dem 1. Januar 2007 eine ganze Rente zu (pag. 54 ff.). Am 17. November 2010 teilte die Strafklägerin dem Beschuldigten mit, sein Rentenanspruch werde gegenwärtig überprüft und ersuchte ihn, später auch seinen Hausarzt und seinen Psychiater, um diverse Auskünfte zu seinem Gesundheitszustand (pag. 60 ff.). Im Anschluss daran wurde beim Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) am 7. Januar 2011 eine interne Anfrage betreffend die Auskünfte des Beschuldigten und deren medizinische Einordnung lanciert (pag. 68 ff.). Die zuständige RAD-Psychiaterin Dr. med.