Mit MEDAS-Gutachten vom 2. November 2006, gestützt auf den stationären Aufenthalt im September 2006, zur Beurteilung des IV-Leistungsbegehrens des Beschuldigten vom 28. April 2003, wurde als Hauptdiagnose eine ängstlich depressive Entwicklung gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode und schwere chronifizierte somatoforme Schmerzstörung festgehalten. Dabei wurde eine volle Arbeitsunfähigkeit ohne ersichtliche Verweistätigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt mit ungünstiger Therapieprognose attestiert (pag. 27 ff.).