Die Hospitalisationen brachten keine Besserung, dem Beschuldigten wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % attestiert (pag. 32). Sowohl der langjährig behandelnde Hausarzt wie auch der langjährig behandelnde Psychiater gingen während allen Jahren ab ca. 2003 durchgehend von einer 100 % Arbeitsunfähigkeit ohne Aussicht auf Besserung aus. Mit MEDAS-Gutachten vom 2. November 2006, gestützt auf den stationären Aufenthalt im September 2006, zur Beurteilung des IV-Leistungsbegehrens des Beschuldigten vom 28. April 2003, wurde als Hauptdiagnose eine ängstlich depressive Entwicklung gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode und schwere chronifizierte somatoforme Schmerzstörung festgehalten.