In einer angepassten Tätigkeit sei er acht bis neun Stunden täglich an fünf Wochentagen arbeitsfähig, die Arbeitsfähigkeit habe darin 100 % betragen (pag. 30). 2005 und 2006 folgten zwei stationäre Aufenthalte in der Klinik J.________ zwecks psychosomatischer Rehabilitation. Zwischen den beiden Aufenthalten kam es zu einer Verschlechterung des Gangbildes, nachdem der Beschuldigte offenbar einen Sturz unbekannter Ursache erlitten hatte. Er benützt seither zwei Unterarmgehstützen. Die Hospitalisationen brachten keine Besserung, dem Beschuldigten wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % attestiert (pag.