6 Syndroms und eines Burn-Out-Syndroms. Aus psychiatrischer Sicht konnte lediglich eine leichte depressive Störung festgehalten werden. Aggravatorische Elemente würden eine Rolle spielen. Man ging von einer geradezu psychotischen Ausgestaltung des Schmerzsyndroms mit Rückzug und Schonverhalten aus. Ein Versuch, den Beschuldigten am angestammten Arbeitsplatz wieder einzusetzen, sei zum Scheitern verurteilt gewesen. In einer angepassten Tätigkeit sei er acht bis neun Stunden täglich an fünf Wochentagen arbeitsfähig, die Arbeitsfähigkeit habe darin 100 % betragen (pag.