Anlässlich einer MEDAS-Begutachtung vom 15. Juni 2004 lautete die Diagnose aus neurologischer und psychiatrischer Sicht auf generalisierte Muskelschmerzen, uncharakteristisch, sowie ängstlich-hypochondrische Persönlichkeitsstörung mit Unsicherheit und Minderwertigkeit. Der Beschuldigte habe ein subjektives Krankheitskonzept, auf das er seine Schmerz- und Erschöpfungsproblematik bezogen habe, obwohl die körperlichen Abklärungen kein Substrat für die geklagten Beschwerden aufwiesen. Aus neurologischer Sicht fand sich kein Hinweis auf ein organisches Korrelat für die geklagten Beschwerden.