28). In der Folge konnten von keinem der begutachtenden oder behandelnden Ärzte körperliche Ursachen für die geltend gemachten Beschwerden objektiviert werden. Nach einem stationären Aufenthalt im H.________ des I.________ zwecks beruflicher Wiedereingliederung bestätigte der dortige Oberarzt die Diagnose der Schmerzkrankheit mit Chronifizierungs- und Ausbreitungstendenz, begünstigt durch depressive Entwicklung sowie massiven Verlusterlebnissen, alles mit ungünstiger Prognose und hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit (pag. 29).