Staatsanwältin G.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1354; pag. 1366): 1. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen des versuchten Betrugs und der Widerhandlungen gegen das AHVG. 2. Die gesamten Verfahrenskosten seien A.________ in Anwendung von Art. 426 Abs. 2 StPO aufzuerlegen. 3. Es seien die gesetzlich notwendigen Verfügungen zu treffen.