1250 ff.). Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren zudem ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 13. August 2020 (pag. 1327) eingeholt und der Beschuldigte zu Protokoll einvernommen (pag. 1338 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 27. August 2020 statt (pag. 1335 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beantragte die Verteidigung, ihre schriftlichen Plädoyernotizen seien zu den Akten zu nehmen. Die Kammer wies den Antrag des Verteidigers ab (pag. 1345).