3 die vom Beschuldigten beantragten Fragen ergänzt (pag. 1174 ff.). Die vom Beschuldigten erhobene Befangenheitsthematik in Bezug auf die Gutachterin und sie substituierende Personen wurde nach diversen Schriftenwechseln mit Beschluss vom 30. Juli 2019 (pag. 1174 ff.) und Beschluss vom 16. Oktober 2019 (pag. 1205 ff.) ohne Erkennung von Ausstandsgründen abgeschlossen. Das psychiatrische, aktenbasierte Fachgutachten über den Beschuldigte datiert vom 17. Dezember 2019 und ging bei der Kammer am 20. Dezember 2019 ein (pag. 1250 ff.).