930 ff.), rügte der Beschuldigte mit Eingabe vom 26. Januar 2018 die Wahrung des rechtlichen Gehörs, indem der vorgenannte Beschluss vor seinem Gebrauch der Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen zum Beweisantrag einzureichen, ergangen sei (pag. 946 ff.). Die Kammer berücksichtigte diesen Umstand und entschied mit Beschluss vom 23. Februar 2018 unter Einbezug der Stellungnahme vom 26. Januar 2018 neu, wobei sie den Beweisantrag erneut abwies (pag. 953 ff.). Mit Beschluss vom 19. November 2018 wurde der auf 29. November 2018 angesetzte Hauptverhandlungstermin abgesetzt und ein medizinisches Gutachten angeordnet, welches sich zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit des Beschul-