3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Beschluss vom 19. Januar 2018 wies die Kammer den Antrag des Beschuldigten auf Erstellung einer polydisziplinären Begutachtung auf der Grundlage von gesetzeskonform zu Stande gekommener, bereinigter Voraktenlage der Privatklägerin ab (pag. 930 ff.). Vorfrageweise wurde in diesem Beschluss auch über die Verwertbarkeit des Observationsberichts und den dazugehörigen Videoaufnahmen befunden und im Ergebnis deren Verwertbarkeit bejaht (pag. 932