2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 7. Juli 2017 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 883 f.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 9. Oktober 2017 (pag. 895 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 20. Oktober 2017 form- und fristgerecht die (umfassende) Berufung und beantragte, es sei eine polydisziplinäre Begutachtung des Beschuldigten auf der Grundlage von gesetzeskonform zustande gekommener, bereinigter Voraktenlage der Strafklägerin anzuordnen.