Differenz CHF 1'502.40 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 4‘853.80. A.________ hat dem Kanton Bern die für das Neubeurteilungsverfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 4‘853.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1‘632.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).