2. Die Kosten des erstinstanzlichen Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 sowie die Kosten des ersten oberinstanzlichen Widerrufsverfahrens SK 15 283 von CHF 300.00, total CHF 600.00, werden A.________ auferlegt. 62 IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt X.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren PEN 14 177+182 wie folgt bestimmt: