Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu je CHF 40.00, total CHF 720.00. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe im Falle schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 6 Tage. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 340.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe im Falle schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 4 Tage. 5. Zu den Kosten der beiden erstinstanzlichen Verfahren von CHF 6‘620.10 und CHF 1‘550.00, total CHF 8‘170.10.