Im Falle der Neubeurteilung in der gleichen Sache ist für die Anwendbarkeit des Asperationsprinzips nach wie vor das Datum des Ersturteils entscheidend. Das Gericht muss sich diesfalls bloss fragen, ob die im zweiten Verfahren zu beurteilenden Straftaten vor dem Ersturteil begangen wurden. Nach der ratio legis von Art.