17. Vergehen 17.1 Kein Zurückkommen Nachdem der Beschuldigte für die im vorliegenden Neubeurteilungsverfahren einzig noch zu beurteilende Fahrt über den Rastplatz mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert wird, ist nicht auf die Bemessung der für die Vergehen auszusprechenden Geldstrafe bzw. Verbindungsbusse zurückzukommen. 17.2 Kein Fall retrospektiver Konkurrenz Daran ändern auch die inzwischen ergangenen Urteile des Gerichtspräsidiums Brugg sowie der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nichts. Es liegt kein