56 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Inzwischen wurde der Beschuldigte ausserdem mit Urteil des Gerichtspräsidiums Brugg vom 17. August 2016 sowie mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen zwei weiterer Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit insgesamt 86 Tagessätzen Geldstrafe bestraft (vgl. Strafregisterauszug vom 3. September 2018, pag. 567 f.). Diese erneute, wiederholte einschlägige Delinquenz während laufenden Verfahrens müsste sich grundsätzlich zusätzlich straferhöhend auswirken.