fahrende Personenwagen (Umzug von spanischen Anhängern) rechts via Busspur überholt. Zudem hatte er seine Warnblinkanlage missbräuchlich eingeschaltet gehabt, eine korrekte Richtungsanzeige unterlassen und zusätzlich die akustische Warnvorrichtung missbraucht. Das vorliegend zu sanktionierende "Überholmanöver" über den Rastplatz «Chopfegrabe» trägt sehr ähnliche Züge. Trotz der erst rund ein Jahr zurückliegenden Vorstrafe legte der Beschuldigte noch innerhalb der Probezeit erneut eine äusserst egoistische, hochgefährliche Fahrweise an den Tag. Dieser Umstand muss sich straferhöhend auswirken.