Er wurde mit (rechtskräftigem) Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern- Mittelland vom 28. November 2012 wegen grober und mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung bei einer Probezeit von 2 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, total CHF 300.00, zu einer Verbindungsbosse von CHF 300.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 verurteilt. Er hatte am 1. Juli 2012 um 23:45 Uhr nach einem Fussball- EM-Spiel mit seinem Personenwagen Honda Civic in Bern mehrere korrekt