Weniger rosig sieht es mit dem Vorleben aus: Wie aus dem Strafregisterauszug vom 3. September 2018 hervorgeht, ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft. Er wurde mit (rechtskräftigem) Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern- Mittelland vom 28. November 2012 wegen grober und mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung bei einer Probezeit von 2 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, total CHF 300.00, zu einer Verbindungsbosse von CHF 300.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 verurteilt.