55 16.4 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann zunächst auf die Ausführungen in E. II.1 des Urteils der Kammer vom 23. Februar 2016 verwiesen werden. Inzwischen hat der Beschuldigte gemäss seinen Angaben die Zusatzlehre als Automechatroniker abgeschlossen und arbeitet wieder bei I.________ AG in Bern, wo er zwischen CHF 4‘000.00 und CHF 4‘300.00 monatlich verdient.