In Bezug das qualifizierende Tatbestandselement der Schaffung einer hohen Gefahr eines Unfalls mit Toten oder Schwerverletzten ist indessen "bloss" von Eventualvorsatz auszugehen, was sich leicht verschuldensmindernd auswirkt. Unter diesem Titel hat die Kammer in ihrem früheren Urteil eine Reduktion der Freiheitsstrafe um 1 Monat als angezeigt erachtet. Mit Blick auf das gegenüber dem früheren Urteil leicht höhere Ausgangsstrafmass erscheinen 1-2 Monate angemessen. Vermeidbarkeit der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts