16. Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung 16.1 Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 ist das revidierte Sanktionenrecht in Kraft getreten. Dieses erweist sich für den Beschuldigten allerdings nicht als milder, als das zum Tatzeitpunkt geltende Recht. Es ist daher das bisherige Sanktionenrecht (aArt. […] StGB) anzuwenden (Art. 2 Abs. 2 StGB e contrario). 16.2 Strafart und Strafrahmen Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzungen i.S.v. Art. 90 Abs. 3 SVG sind mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren zu bestrafen. Das Gesetz lässt dem Gericht mithin bei der Strafart – vorbehaltlich