Dies obwohl ihm klar gewesen sein muss, dass er solchen gegebenenfalls nicht rechtzeitig würde ausweichen oder bremsen können. Selbst wenn er hinsichtlich des "Überholmanövers" als solchem naiv auf seine Fahrkünste und sein angeblich für Slalomrennen ausgerichtetes Fahrzeug vertraut und einen Kontrollverlust nicht in Kauf genommen haben sollte, konnte er nicht ernsthaft davon ausgehen, es würden sich mit Sicherheit keine Leute auf dem Rastplatz befinden und er werde allfällige sich dort befindliche Personen nicht sehr ernstlich gefährden.