15.2 Subjektiver Tatbestand 15.2.1 Doppelter (Eventual-)Vorsatz Es ist erstellt, dass der Beschuldigte bewusst und gewollt mit 80 km/h in die erste S-Kurve fuhr und ausgangs der derselben weiter Gas gab, um das Fahrzeug des Zeugen B.________ zu "überholen". Er gab zwar an, nicht mehr auf den Tacho geschaut zu haben, dennoch muss dem Beschuldigten aufgrund seiner Ausgangsgeschwindigkeit bewusst gewesen sein, auf deutlich über 80 km/h zu beschleunigen und damit die signalisierte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Insoweit handelte er direktvorsätzlich.