15.1.3 Kausalzusammenhang Es liegt auf der Hand, dass gerade die Nichtanpassung der Geschwindigkeit an die konkreten Strassen-, Verkehrs- und namentlich Sichtverhältnisse das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten herbeiführte, mit nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung und dem allgemeinen Lauf der Dinge zu rechnen war. Der objektive Tatbestand von Art. 90 Abs. 3 SVG ist erfüllt. 15.2 Subjektiver Tatbestand 15.2.1 Doppelter (Eventual-)Vorsatz Es ist erstellt, dass der Beschuldigte bewusst und gewollt mit 80 km/h in die erste S-Kurve fuhr und ausgangs der derselben weiter Gas gab, um das Fahrzeug des Zeugen B.___