51 gerichtet war, wären auch sich weiter hinten auf den PW-Parkplätzen befindliche oder von der Treppe her kommende Fussgänger in fast identischem Ausmass gefährdet gewesen, zumal sowohl ein Brems- wie auch ein Ausweichmanöver mit der Gefahr eines Kontrollverlusts einhergegangen wäre. Selbst Insassen von im Wegfahren begriffenen Fahrzeugen wären gefährdet gewesen. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung erachtet die Kammer die beispielhaft aufgezeigten Gefährdungssituationen als durchaus realistisch.