Hätte sich beispielsweise ein Fahrzeug – und sei es ein Motorrad – hinter dem Abfallcontainer befunden und hätte dessen Lenker im Moment, als der Beschuldigte aus der Kurve heraus beschleunigte, in der Absicht, sich zur Notrufsäule oder zur WC-Anlage zu begeben, die Fahrbahn betreten, wäre der Beschuldigte praktisch ungebremst mit diesem Fussgänger kollidiert. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h endet eine solche Kollision mit allergrösster Wahrscheinlichkeit mindestens mit einer schweren Körperverletzung, wenn nicht mit dem Tod der ungeschützten Person.