Nach dem Ausschwenken auf die «Einspurstrecke» schränkte das Gelände die Sicht auf den rechtsseitig hinter der Kurve in der «Ecke» beginnenden Lastwagenparkplatz ein. Insbesondere der Bereich der Notrufsäule war bis auf eine Distanz von rund 50 m überhaupt nicht einsehbar und wurde von den Frontlichtern des Hondas des Beschuldigten auch danach erst sukzessive (teilweise) ausgeleuchtet. Der linkerhand liegende Bereich mit den PW-Parkplätzen lag gar im Dunkeln, bis der Beschuldigte sich bereits fast auf Höhe des Abfallcontainers befand. Letzterer verdeckte ihm zudem bis zu ebendiesem Zeitpunkt teilweise die Sicht.