Weiter steht auf dem Rastplatz eine Notrufsäule. Es bestand im Unfallzeitpunkt mithin eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Personen auf dem Rastplatz befinden, welche sich – sei es, um sich zur WC-Anlage zu begeben, einfach Rast zu machen oder infolge eines Defekts einen Notruf abzusetzen – ausserhalb von Fahrzeugen aufhalten. Wie das Beweisverfahren ergeben hat, war die Sicht auf den unbeleuchteten Rastplatz bei Dämmerung bereits aufgrund des (fehlenden) Umgebungslichts stark beschränkt.