47 Rechtsgut entschieden hat (vgl. zuletzt Urteil des Bundesgerichts 6B_567/2017 vom 22. Mai 2018 E. 2.1.1). 14.4.3 Doppelter Vorsatz In der Lehre ist umstritten, ob der Vorsatz zur Erfüllung des Tatbestands von Art. 90 Abs. 3 SVG auch die Schaffung eines hohen Risikos eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern umschliessen muss (vgl. die Übersicht bei WEISSENBERGER, a.a.O., N. 161 zu Art. 90 SVG). Das Bundesgericht bejaht mit der wohl herrschenden Lehre das Erfordernis einen solchen doppelten Vorsatzes (Urteil 6B_567/2017 vom 22. Mai 2018 E. 3.1.;