_____ mehrfach deutlich, weshalb sich der Zeuge B.________, welcher mit einem höchstens geringfügig unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) liegenden Tempo verkehrte, sich gezwungen sah, den Beschuldigten mit leichtem Abbremsen und Einschalten des Warnblinkers auf das zu nahe Auffahren aufmerksam zu machen. Nachdem er durch seine Fahrweise nicht erreicht hatte, dass der Zeuge B.________ seine Geschwindigkeit erhöht hatte, bog der in diesem Zeitpunkt in geringem Abstand hinter dem mindestens 75 km/h schnellen Fahrzeug B.________ verkehrende Beschuldigte, in der Absicht dieses über den Rastplatz zu "überholen" auf den Rastplatz ein.