Dies zeigt sich deutlich am Umstand, dass der Beschuldigte bereits auf der «Einspurstrecke» beschleunigte und mit einer nicht nur den Sichtverhältnissen, sondern auch dem Strassenverlauf völlig unangemessenen Geschwindigkeit in die erste S-Kurve fuhr. Der Zeuge D.________ – nota bene ein entsprechend ausgebildeter, äusserst erfahrener Fahrzeuglenker – bezeichnete schon die von ihm anlässlich der Videofahrten gefahrenen, deutlich tieferen Geschwindigkeiten als «am Limit», wobei der mit SAT-Speed ausgerüstete BMW 530 nota bene speziell für solche Einsätze vorgesehen ist und dem Honda Civic des Beschuldigten entgegen den