Bereits in früheren Fällen in Bern und bei der Verzweigung Spiez hatte der Beschuldigte ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt. Dass er gemäss seinen (im Übrigen widersprüchlichen) Aussagen anschliessend – durch Erstellen von Bremsbereitschaft und Zuwarten mit Gas geben – noch Rücksicht auf allfällig auftauchende Fahrzeuge oder Personen genommen haben will, ist angesichts des zuvor an den Tag gelegten Fahrverhaltens und des Zwecks seines Manövers als völlig realitätsfremd zu bezeichnen. Die Kammer erachtet es vielmehr als erstellt, dass es dem Beschuldigten einzig darum ging, das Fahrzeug B.____