In der Folge hatte er weiter gedrängelt und war dem Zeugen B.________ mit konstant erheblich zu geringem Abstand nachgefahren, bis er schliesslich zu seinem "Überholmanöver" ansetzte, auf die «Einspurstrecke» ausscherte und zu beschleunigen begann. Bereits in früheren Fällen in Bern und bei der Verzweigung Spiez hatte der Beschuldigte ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt.