o ihm aufgrund seiner Ortskenntnisse bekannt gewesen sein muss, dass er Bereich rechtsseitig in der «Ecke» hinter der Kurve auch nach dem Ausschwenken sehr lange nicht hatte einsehen können; o der Beschuldigte zudem aufgrund der Vertrautheit mit der Strecke gewusst haben muss, dass regelmässig ein Abfallcontainer auf den PW-Parkplätzen steht und dieser die Sicht auf die dahinter liegenden Parkplätze teilweise verdeckt; und