- bei einer solchen Geschwindigkeit allein schon der Streckenverlauf über den Rastplatz mit den beiden S-Kurven die volle fahrerische Aufmerksamkeit verlangt; - die hohe Geschwindigkeit – gerade bei offenkundig feuchten Verhältnissen und teilweise laubbedeckter Fahrbahn, wovon der Beschuldigte aufgrund der Lage des Rastplatzes bei Hochnebel an einem Spätherbst-Morgen ausgehen musste, – zu entsprechend langen Bremswegen führt; - es ihm daher möglicherweise nicht gelingen würde, unvermittelt auftauchenden Personen auszuweichen oder rechtzeitig abzubremsen;