41 erscheint zumindest fraglich, ob der Beschuldigte rechtzeitig hätte bremsen können, nachdem sein Fokus nicht auf diesen Gefahrenquellen lag. Dem Beschuldigten wäre es aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und bei der von ihm gefahrenen hohen Geschwindigkeit auch nicht möglich gewesen, in den aufgezeigten Situationen gefahrlos auszuweichen, zumal die Reaktionen der betroffenen Personen unberechenbar gewesen wären. 12.5 Innere Tatsachen