Bei erstellter Bremsbereitschaft ist es je eine halbe Sekunde weniger. Alle diese Berechnungen zeigen auf, dass der Beschuldigte – selbst bei erstellter Bremsbereitschaft und voller, auf die Umgebung gerichteter Konzentration – nicht vor einer beispielswiese von der Notrufsäule oder der Treppe her auf die Fahrbahn tretenden Person hätte anhalten können. Dies gilt umso mehr für eine möglicherweise unvermittelt hinter dem Abfallcontainer hervortretenden Person. In Bezug auf allfällige von der WC-Anlage oder vom Picknickbereich her kommende Personen