um jeden Preis zu überholen. Seine anlässlich der Verhandlung vom 18. September 2018 neu vorgebrachte Behauptung, wonach er stets bremsbereit gewesen sei und erst Gas gegeben habe, als er sich sicher gewesen sei, dass sich niemand auf dem Rastplatz aufhält, erscheint vor diesem Hintergrund völlig realitätsfremd und ist als Schutzbehauptung zu qualifizieren.