Noch viel weniger galt seine Aufmerksamkeit dem rechtsseitig hinter der Kurve beginnenden Lastwagenparkplatz mit der Notrufsäule, der die Böschung hinaufführenden Treppe oder der WC-Anlage und dem Picknickbereich. Der Beschuldigte konnte sich bei dem vom von ihm beabsichtigten Manöver in der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit der Umgebung nicht annehmen, geschweige denn diesbezüglich vorausschauend fahren. Wenn die Verteidigung vorbringt, die Polizei habe sich bei den Videofahrten ebenfalls einzig auf ihre Augen verlassen, so ist dies unzutreffend.