Ein beispielsweise hinter dem Abfallcontainer abgestelltes Motorrad hätte er mithin – wenn überhaupt – erst gesehen, als er schon fast daran vorbeigefahren gewesen wäre. Auch ein auf den PW-Parkplätzen abgestelltes Auto wäre zuvor weitgehend vom Container verdeckt worden und die wenigen theoretisch hervorschauenden Teile eines solchen Fahrzeugs wären in der Dunkelheit kaum zu erkennen gewesen. Der Abfallcontainer hätte sodann zwar den Kopf einer beispielsweise gerade aus- oder absteigenden, aufrecht stehenden erwachsenen Person wohl nicht gänzlich verdeckt, doch wäre dieser ebenfalls nicht angeleuchtet worden. Auch eine vis-à-vis bei der Notrufsäule stehende Person hätte er Beschuldigte –