Rechtskurve liegende «Ecke». Der Bereich der sich noch ca. 50 m weiter entfernten Notrufsäule wurde allerdings auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Lichtkegel seines Hondas erfasst, sondern lag weiterhin im Dunkeln. Zunehmend ausgeleuchtet wurde der Lastwagenparkplatz erst im Verlauf der Fahrt durch den zweiten Teil der S-Kurve. Die rechterhand die Böschung hinauf führende Treppe blieb dabei zu jeder Zeit nur sehr schlecht erkennbar. Die linkerhand liegenden PW-Parkplätze wurden für den Beschuldigten – unter der Voraussetzung eines entsprechenden Blicks nach links – erst vollständig einsehbar, als er sich schon fast auf Höhe des Abfallcontainers befand.