Dabei gilt es zu beachten, dass sich die Wahrnehmungsfähigkeit eines Menschen in einer konkreten Situation nicht nur aus den objektiven bestehenden Licht- und Sichtverhältnissen ergibt, sondern auch durch weitere Faktoren bestimmt wird. Im Falle der Fahrt des Beschuldigten über den Rastplatz waren dies namentlich die ihm bei der gefahrenen hohen Geschwindigkeit sehr beschränkt zur Verfügung stehende Zeit, das Erfordernis, sich auf die mit dem Fahrbahnverlauf einhergehenden fahrerischen Herausforderungen zu konzentrieren, sowie der auf das "Überholen" des weiterhin auf der Autostrasse verkehrenden Fahrzeugs B.________ gerichtete Fokus.