Auch unter diesem Aspekt ist daher nicht davon auszugehen, dass die Aufnahme SAT-Speed 1 die Lichtverhältnisse zu dunkel wiedergibt. Zudem waren die Witterungsverhältnisse am Unfalltag tendenziell bedeckter und die Lichtverhältnisse bei Dämmerung daher tendeziell noch etwas schlechter als im Zeitpunkt der ersten Videofahrt. Sodann ist es zwar zutreffend, wenn die Verteidigung sinngemäss ausführt, hinsichtlich des Blickfelds des Fahrzeuglenkers könne nicht ohne weiteres auf die